Fragen & Antworten

Was ist Parlabox? Wer braucht ein Meldesystem? – Alle Fragen beantwortet in unserem FAQ.

Hinweisgebersystem

Hinweisgeber sind Personen, die Hinweise zu möglichen Missständen im Hinweisgebersystem einreichen. Das können unter anderem sein: Arbeitnehmer (auch solche, deren Arbeitsverhältnis beendet ist), Bewerber, Praktikanten, Dienstleister, Freelancer, Anteilseigner, Unterauftragnehmer.

Das Hinweisgebersystem ist eine Plattform zur effektiven und rechtssicheren Entgegennahme, Bearbeitung und Verwaltung von möglichen Missständen im Unternehmen. Es dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem nationalen Hinweisgeberschutzgesetz.

Die eingegangenen Hinweise werden von einer unabhängigen Stelle überprüft und verarbeitet. Dies stellt sicher, dass das Unternehmen auf die Hinweise angemessen reagieren kann.
Üblicherweise erfolgt eine Meldung über eine Online-Plattform, eine Hotline oder eine E-Mail-Adresse. Wird diese Meldung als gerechtfertigt erachtet, erfolgt eine Weiterleitung an die zuständige Compliance-Abteilung.

Gemeldet werden sollen Hinweise, über mögliche Verstöße gegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie Verstöße gegen das EU-Recht. Beispielhaft seien mögliche Hinweise aufgeführt: Diebstahl, Betrug, Korruption, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Datenpannen, Mobbing & Diskriminierung etc. erfolgen.

Das Hinweisgebersystem dient nicht nur der Prävention von Repressalien und der Enthüllung von Missständen im Unternehmen. Vielmehr wird eine offene und transparente Compliance Kultur gemeinsam mit den Mitarbeitern etabliert und vorangetrieben.

Die gesetzlichen Anforderungen aus der EU-Whistleblower-Richtlinie sowie dem Hinweisgeberschutzgesetz müssen erfüllt werden. Daneben sollte eine einfache und rechtssichere Verwaltung der eingegangenen Hinweise durch das Hinweisgebersystem garantiert werden.

Funktionen

Die Frage, wer im Unternehmen für diese Rolle zuständig ist, ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Größe des Unternehmens. In kleinen Unternehmen übernimmt diese Aufgabe oft der Inhaber oder Geschäftsführer, während in größeren Unternehmen der CEO oder Leiter der Abteilung Recht/Personal dafür verantwortlich sein kann.

Diese Aufgabe kann ebenfalls im vollen Umfang sowie teilweise an externe Berater wie Anwälte, Ombudspersonen oder Steuerberater übergeben werden. Dies gewährleistet, dass eingehende Fälle auch in Abwesenheit des internen Administrators rechtzeitig bearbeitet werden können.

Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind zwei Administratoren sinnvoll. Darunter sollte sich eine externe Beraterposition befinden.

Unternehmen ab 50 Mitarbeiten empfehlen wir die Einstellung von zusätzlichen Administratoren, die je nach Bedarf unterschiedliche Zugriffsrechte haben können.

Das Hinweisgebersystem ist in mehr als 6 Sprachen erhältlich.

Die Parlabox bietet eine unbegrenzte Anzahl an Hinweisgebern und Fallbearbeitern.

Das Meldesystem ist mit dem Anwalt respektive der Kanzlei teilbar.

Der zuständige Anwalt kann mittels Parlabox über aktuelle Fälle benachrichtigt werden und die jeweilige Bearbeitung steuern.

Als Partner der Parlabox haben Sie die Möglichkeit, Ihr eigenes Corporate Design zu verwenden. Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier

Um die Bearbeitung und Verwaltung jeweiliger Fälle bestmöglich zu handhaben, ist ein anwenderfreundliches Case-Management-System intigriert.

Die Meldungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen aufbewahrt. Nach Ablauf der erforderlichen Aufbewahrungsfristen können die Daten sicher gelöscht werden.

Sicherheit

Die Nachrichten werden per Sicherheitsverfahren der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt. Das Hosting findet auf DSGVO-konformen Servern statt (ISO/ IEC zertifiziert).

Die Parlabox nutzt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE). Das Key-Agreement-Protokoll ist ECDH mit P-256. Die Nachrichten werden per Sicherheitsverfahren der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt. Das Hosting findet auf DSGVO-konformen Servern statt, die ISO/IEC-zertifiziert sind.

Alle Meldungen werden verschlüsselt auf Google-Servern in Deutschland gehostet.

Mithilfe einer individuellen PIN können Hinweisgeber alle Daten zum gegebenen Hinweis inklusive die Antworten des jeweiligen Unternehmens sichten. Spezifische Daten zu Fällen können lediglich seitens Systemberechtigter verwaltet und gesehen werden.

Die Parlabox ermöglicht vollständig anonyme Meldungen. Die Identität des Hinweisgebers wird durch technische Maßnahmen und Verschlüsselung geschützt, sodass kein Rückschluss auf die Person möglich ist.

Die Meldungen werden clientseitig verschlüsselt, sodass weder wir noch unser Hosting-Anbieter Zugriff auf die Daten haben.

Nein, unsere Formulare nutzen keine Cookies oder zustimmungspflichtigen Dienste. Selbst die IP-Adressen der Besucher werden über einen Cloudflare-Proxy verschleiert.

Implementierung & Onboarding

Nein, die Parlabox ist ein benutzerfreundliches Plug-and-Play-System, welches über den Browser zugänglich ist.

Abrechnung

Der aktuellen Preisseite können alle vorhandenen Pakete sowie detaillierte Informationen entnommen werden: https://www.parlabox.pro/preise/

Der Vertrag wird für 12 Monate geschlossen. Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern Sie nicht einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres kündigen.

Service & Support

Um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten stellen wir Ihnen nach Buchung Schulungsunterlagen, welche im Preis inkludiert sind, zur Verfügung.

Der Buchungsinhalt umfasst neben der Software auch ein Case-Management-System, sowie hilfreiche Tutorials.

Mithilfe unseres Portfolios an verschiedenen Tutorials und Anleitungen können alle wichtigen Fragen beantwortet werden.

Nach der Buchung des für Sie passenden Pakets erhalten Sie alle notwendigen Informationen bezüglich des Zugriffs auf die Tutorials.

Je nach Paketumfang unterstützen wir Sie bei technischen Fragen via E-Mails, Tutorials oder Web-Meetings. (Weitere Informationen auf unserer Preisseite: https://www.parlabox.pro/preise/)

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